1984 bis 1989 Gerichtspräsident in Baden
Luzi Stamm wurde 1984 als jüngster je im Aargau gewälter Gerichtspräsidenten ans Gericht Baden gewählt (eines der 11 aarg. Bezirksgerichte). Bezirksgerichte sind die erste Instanz, an denen das gesamte Zivilrecht (von Forderungen bis Ehescheidungen) und das gesamte Strafrecht (von der Verkehrsbusse bis zum Mord) abgehandelt wird. Die Bezirksgerichts-Entscheide können ans Obergericht (in anderen Kantonen "Kantonsgericht") und von dort aus ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Luzi Stamm war sowohl als Einzelrichter wie auch als Präsident des Gesamtgerichts in Zivil- und Straffällen tätig. Während drei amtete er in Baden als "geschäftsführender Gerichtspräsidenten" inne.
Ab 1989 war Luzi Stamm Grossrat des Kantons Aargau (Legislative). Da man nicht gleichzeitig am Gericht (Judikative) und im Grossrat sein kann, beendete er seine Tätigkeit am Gericht und wurde als selbständiger Anwalt tätig. Diesen Beruf übte er während seinen 28 Jahren als Nationalrat aus.
Ab 2020 ausschliesslich Rechtsanwalt
Seit dem Ende seiner Nationalratstätigkeit ist Luzi Stamm wieder voll als Rechtsanwalt tätig. Zu Beginn der Corona-Krise schrieb er: Die Krise zeigt uns, wie wichtig es ist, dass wir auch rechtlich alles korrekt absichern.
- Wichtig ist, dass man sich frühzeitig überlegt, an wen man sich wenden könnte, wenn rechtliche Fragen auftauchen (und immer fragen, was die Rechtsanwalts-Dienst kosten!).
- Wichtig ist das Erbrecht, womit sichergestellt werden kann, dass - im Rahmen des Möglichen - die Vermögenswerte an diejenigen Personen gehen, die einem wichtig sind.
- Wichtig sind Dinge wie Patientenverfügungen, , damit man nicht "bevormundet" wird, wenn es darauf ankommt.